
Bauordnung, Technische Bauverwaltung, Wohnungsbauförderung, Bauleitplanung
Hinweis: Für Anfragen, die den Bereich der Stadt Landsberg am Lech betreffen, wenden Sie sich bitte an das Städtische Bauamt.
Bauamt - Zuständigkeit nach Gemeinden
Sigrid Deiner
Baubereich 1: VG Igling, VG Prittriching, Markt Kaufering, Gemeinde Egling a.d.Paar, Gemeinde Weil
Michael Rudolf
Baubereich 2: VG Fuchstal, VG Reichling, Gemeinde Denklingen, Gemeinde Utting am Ammersee
Markus Burmberger
Baubereich 3: Markt Dießen am Ammersee, Gemeinde Penzing
Anita Negele Baubereich 4: VG Schondorf am Ammersee, VG Pürgen, VG Windach, Gemeinden Geltendorf
-> Telefonische Erreichbarkeit - siehe unten
Aufgaben und Dienstleistungen
- Vollzug der Baugesetze, insbesondere Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie Bauüberwachung
- Bauleitplanung, insbesondere Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen und anderen baurechtlichen Satzungen als Träger öffentlicher Belange und als Genehmigungsbehörde
- Denkmalschutz
- Vollzug des Wohnungseigentumsgesetzes und des Grundstücksverkehrsgesetzes
- Sonderbauverordnungen im baurechtlichen Vollzug (z.B. Versammlungsstättenverordnung)
- Vollzug der Gutachterausschussverordnung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte
- Wohnungsbauförderung (alle Förderarten)
- Wohnungsamt und Wohnungsbindung
Anschrift Dienstgebäude
Bauordnungsamt Landratsamt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
E-Mail: poststelle@LRA-LL.bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligem/n Ansprechpartner/in
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers