
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsausweise
Einbürgerung
Wir möchten Sie über die Möglichkeiten und über die rechtlichen Voraussetzungen für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit informieren. Die wichtigsten Einbürgerungsmöglichkeiten finden Sie bei den Merkblättern!
Staatsangehörigkeitsausweis
Sollten Sie einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit benötigen oder die Feststellung der Staatsangehörigkeit wünschen, kann Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,--Euro.
Dem vollständig ausgefüllten A N T R A G fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Familienbuch (soweit vorhanden)
- ggf. Scheidungsurteil- (urkunde)
- Reisepass oder Personalausweis
- früherer Staatsangehörigkeitsausweis
Darüber hinaus benötigen wir von Ihren Eltern
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Familienbuch
- Sterbeurkunde
- Reisepass oder Personalausweis
- früherer Staatsangehörigkeitsausweis
Sollten Sie Vertriebener oder Spätaussiedler sein, legen Sie noch zusätzlich folgende Dokumente vor:
- Einbürgerungsurkunde /Staatsangehörigkeitsausweis
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Aufnahmebescheid
Anschrift Dienstgebäude
Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 13
Lechfeldstr. 120 - Erdgeschoß
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1303
Internet: www.landratsamt-landsberg.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligem/n Sachbearbeiter(in)
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Harald Luft Mitarbeiter | +49 (8191) 129-1350 | +49 (8191) 129-5350 | A13/003 |  |
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers